Führerschein Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Sehtest erforderlich
- gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich
- Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Hinweis:
Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen. Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erworben hat, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse.
Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM sind bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h ebenfalls einbezogen.
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