Führerschein Klasse A2
Mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,2 kW/k
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klassen: A1, AM
- Sehtest erforderlich
- gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich
Hinweis:
Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen. Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erworben hat, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse.
Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen- aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b. Auch wenn eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.
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