Führerschein Klasse A1
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klassen: AM
- Sehtest erforderlich
- gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich
- Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Hinweis:
Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg (das sind 0,14 PS) eingehalten werden. Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden - ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt dann.
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