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Führerschein Klasse A1

 

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klassen: AM
  • Sehtest erforderlich
  • gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Hinweis:

Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg (das sind 0,14 PS) eingehalten werden. Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden - ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt dann.

 

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Anmeldung:
Di. und Do. von 17:00 bis 18:00 Uhr
 
Unterricht:
Di. und Do. von 18:00 bis 19:30 Uhr
 

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