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Führerschein Klasse A

 

Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klassen: A2, A1, AM
  • Sehtest erforderlich
  • gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Mindestalter für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A: 21 Jahre;

Mindestalter nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre

 

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Wann sind wir für Dich da?

 
Anmeldung:
Di. und Do. von 17:00 bis 18:00 Uhr
 
Unterricht:
Di. und Do. von 18:00 bis 19:30 Uhr
 

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