Führerschein Klasse A
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW
- Mindestalter: 24 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klassen: A2, A1, AM
- Sehtest erforderlich
- gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich
- Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Mindestalter für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A: 21 Jahre;
Mindestalter nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre
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