Mofa-Prüfbescheinigung
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Der Hubraum des Verbrennungs- oder Elektromotors darf nicht mehr als 50 ccm betragen.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Sehtest erforderlich
- gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich
- Geltungsdauer: unbefristet
- keine praktische Prüfung erforderlich
Hinweis: Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
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