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Mofa-Prüfbescheinigung

 

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Der Hubraum des Verbrennungs- oder Elektromotors darf nicht mehr als 50 ccm betragen.

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Sehtest erforderlich
  • gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich
  • Geltungsdauer: unbefristet
  • keine praktische Prüfung erforderlich

Hinweis:  Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

 

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Anmeldung:
Di. und Do. von 17:00 bis 18:00 Uhr
 
Unterricht:
Di. und Do. von 18:00 bis 19:30 Uhr
 

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